Erwägungsgrund 8 32023R1315
Da in der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission spezifische Gruppenfreistellungen für Projekte der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (im Folgenden „CLLD“), die im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums als „lokale Entwicklung LEADER“ ausgewiesen werden, und für Projekte operationeller Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (im Folgenden „EIP“) eingeführt wurden, ist es angezeigt, zum einen den Anwendungsbereich der geltenden Gruppenfreistellung für CLLD-Projekte nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 nicht mehr auf als LEADER-Projekte ausgewiesene Vorhaben zu beschränken und zum anderen die Gruppenfreistellung für EIP-Projekte nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zu streichen.