Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
In Bezug auf Investitionsbeihilfen für Fernwärme- und/oder Fernkältesysteme sollten die in Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 festgelegten Vereinbarkeitskriterien für die Förderung von Investitionen in Fernwärme- und/oder Fernkältesysteme, die mit fossilen Brennstoffen, insbesondere Erdgas, betrieben werden, sowie von Investitionen in Verteilnetze oder deren Modernisierung angepasst werden, um dem europäischen Grünen Deal und den Zielen des europäischen Klimagesetzes und insbesondere dem Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa Rechnung zu tragen.
Erwägungsgrund 24 32023R1315Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen