Art. 115 32023R2124
Fischereibeschränkungen im Jabuka/Pomo Pit-Gebiet
(1)
Die Freizeitfischerei und die Fischerei mit Stellnetzen, Grundschleppnetzen, Grundlangleinen und Fischfallen sind in dem Gebiet mit den Koordinaten gemäß Anhang XI Teil D untersagt.
(2)
Vom 1. September bis 31. Oktober jeden Jahres ist die Fischerei mit Stellnetzen, Grundschleppnetzen, Grundlangleinen und Fischfallen in dem Gebiet mit den Koordinaten gemäß Anhang XI Teil D untersagt.
(3)
Vom 1. September bis 31. Oktober jeden Jahres sind die Freizeitfischerei und die Fischerei mit Stellnetzen, Grundschleppnetzen, Grundlangleinen und Fischfallen in dem Gebiet mit den Koordinaten gemäß Anhang XI Teil D untersagt.