Art. 130 32023R2124
Entwurf der IUU-Liste der GFCM
Nach Eingang des Entwurfs der Liste der IUU-Schiffe des GFCM-Sekretariats überwachen die Mitgliedstaaten die in dem Entwurf der IUU-Liste aufgeführten Schiffe genau und bestimmen deren Tätigkeiten und etwaige Änderungen des Namens, der Flagge und/oder des eingetragenen Reeders.