Art. 77 32023R2124
Technische Maßnahmen und Bestandserhaltungsmaßnahmen
Mitgliedstaaten, die an der Fischerei auf Rote Fleckbrasse beteiligt sind, können alternative Fanggeräte oder Risikominderungsmaßnahmen für Fanggeräte oder Materialien erproben und einsetzen, um negative Auswirkungen auf den Meeresboden zu vermeiden.