Erwägungsgrund 22 32017D0899
Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Entwicklungen bei der Nutzung des Frequenzbands unter 700 MHz berichten, mit dem Ziel, die effiziente Nutzung dieses Frequenzbands nach Maßgabe des geltenden Unionsrecht sicherzustellen. Die Kommission sollte die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und internationalen Aspekte der Nutzung des Frequenzbands unter 700 MHz, technologische Weiterentwicklungen, Änderungen des Verbraucherverhaltens und die Anforderungen im Hinblick auf die Netzanbindung zur Förderung von Wachstum und Innovation in der Union berücksichtigen.