Erwägungsgrund 8 32017D0899
Für die Region 1, zu der die Union gehört, sieht die von der Weltfunkkonferenz 2015 verabschiedete Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) die Zuweisung des 700-MHz-Frequenzbands gemeinsam primär für den Rundfunk- und den Mobilfunkdienst (mit Ausnahme des mobilen Flugfunks) vor. Das Frequenzband 470-694 MHz (im Folgenden „UHF-Band unter 700 MHz“) bleibt exklusiv primär den Rundfunkdiensten und sekundär der Nutzung von Drahtlos-Audio-PMSE vorbehalten.