Erwägungsgrund 13 32017D0899
Die Gruppe für Frequenzpolitik empfahl in ihrer Stellungnahme zu einer langfristigen Strategie für die künftige Nutzung des Höchstfrequenzbands (470-790 MHz) in der Europäischen Union vom 19. Februar 2015, dass ein unionsweit koordiniertes Vorgehen verfolgt werden sollte, um das 700-MHz-Band bis Ende 2020 für eine effektive Nutzung durch drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste bereitzustellen, wobei sie feststellte, dass die Mitgliedstaaten aus gebührend gerechtfertigten Gründen beschließen können, die Verfügbarkeit des Bandes um bis zu zwei Jahre zu verschieben. Darüber hinaus sollte die Verfügbarkeit des UHF-Bands unter 700 MHz für die Erbringung von Rundfunkdiensten bis 2030 sichergestellt werden.