Erwägungsgrund 10 32017D0899
5G-Netze werden erhebliche Auswirkungen nicht nur auf den digitalen Sektor, sondern auf die Volkswirtschaften insgesamt haben. Insbesondere angesichts der Verzögerungen bei der Bereitstellung von 4G-Netzen und entsprechenden Diensten wird die erfolgreiche Einführung von 5G-Netzen ein entscheidender Schritt für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der Wirtschaft der Union sein. Die Union muss daher eine Vorreiterrolle spielen, indem sie ausreichende Funkfrequenzen für die erfolgreiche Einführung und Weiterentwicklung von 5G-Netzen sicherstellt. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten bei der Genehmigung der Nutzung des 700-MHz-Bands die Möglichkeit berücksichtigen, sicherzustellen, dass die Betreiber virtueller Mobilfunknetze in der Lage sind, ihre geografische Abdeckung zu erweitern. Wenn ein Mitgliedstaat ein entsprechendes Ersuchen stellt, sollte die Kommission — sofern möglich — gemeinsam organisierte Versteigerungen fördern, um zur Bildung gesamteuropäischer Strukturen beizutragen.