Erwägungsgrund 6 32017D0899
Funkfrequenzen sind ein öffentliches Gut. Im Frequenzband 470-790 MHz sind sie von großem Wert, wenn es um den kostengünstigen Ausbau drahtloser Netze mit flächendeckender Reichweite innerhalb und außerhalb von Gebäuden geht. Diese Frequenzen werden derzeit in der gesamten Union für das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T) und für drahtlose Audio-PMSE-Ausrüstungen genutzt. Sie sind damit eine notwendige Voraussetzung für den Zugang zu und die Verbreitung von kulturellen Inhalten, Informationen und Ideen. Sie dienen neben neuen Vertriebswegen der Entwicklung der Medien sowie des Kreativ-, Kultur- und Forschungssektors, die zur drahtlosen Verbreitung von Inhalten für die Endnutzer weitgehend auf sie angewiesen sind.