Erwägungsgrund 20 32017D0899
Die Mitgliedstaaten sollten abgestimmte nationale Fahrpläne zur Erleichterung der Nutzung des 700-MHz-Bands für terrestrische drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste aufstellen und zugleich die Kontinuität der Fernsehrundfunkdienste, die dieses Band räumen sollen, gewährleisten. Nach der Annahme solcher nationalen Fahrpläne sollten die Mitgliedstaaten diese in transparenter Weise in der Union zur Verfügung stellen. In die nationalen Fahrpläne sollten Tätigkeiten und Zeitangaben in Bezug auf die Frequenzumplanung, technische Entwicklungen bei Netz- und Endnutzerausrüstungen, die Koexistenz von Funk- und anderen Ausrüstungen, bestehende und neue Genehmigungsregelungen sowie Mechanismen zur Vermeidung schädlicher Störungen bei Nutzern von Frequenzen in angrenzenden Bändern aufgenommen werden; außerdem sollten sie Informationen über Möglichkeiten des Ausgleichs für etwaige Migrationskosten enthalten, um u. a. Kosten für die Endnutzer oder die Rundfunkveranstalter zu vermeiden. Soweit die Mitgliedstaaten beabsichtigen, das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T) beizubehalten, sollte in den nationalen Fahrplänen die Möglichkeit einer Förderung der Modernisierung von Rundfunksendeanlagen geprüft werden, damit Techniken zum Einsatz kommen, die Funkfrequenzen effizienter nutzen, z. B. moderne Videoformate (wie HEVC) oder Signalübertagungstechnologien (wie DVB-T2).