Erwägungsgrund 14 32017D0899
Einige Mitgliedstaaten haben bereits nationale Genehmigungsverfahren für die Nutzung des 700-MHz-Bands für bidirektionale terrestrische drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste eingeleitet oder abgeschlossen. Ein koordinierter Ansatz wird für die künftige Nutzung des 700-MHz-Bands benötigt, der auch eine langfristige Vorhersehbarkeit der Regulierung bietet, die vielfältigen Interessen der Mitgliedstaaten mit den Zielen des digitalen Binnenmarkts vereinbar macht und eine europäische Führungsrolle in Bezug auf technische Entwicklungen auf internationaler Ebene fördert. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, das 700-MHz-Band im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften rasch umzuwidmen.