Erwägungsgrund 15 32017D0899
Die Mitgliedstaaten sollten aus gebührend gerechtfertigten Gründen die Bereitstellung des 700-MHz-Bands für terrestrische Systeme, die drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste bereitstellen können, über die gemeinsame Unions-Frist bis 2020 hinaus um bis zu zwei Jahre verschieben können. Die Gründe für eine solche Verschiebung sollten sich auf ungelöste Probleme der grenzüberschreitenden Koordinierung, die zu schädlichen Störungen führen, die notwendige und komplexe Sicherstellung des technischen Übergangs großer Teile der Bevölkerung zu fortgeschrittenen Rundfunkübertragungsstandards, die finanziellen Kosten des Übergangs, die die erwarteten Einnahmen aus dem Vergabeverfahren übertreffen, und höhere Gewalt beschränken. Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um schädliche Störungen in den betroffenen Mitgliedstaaten so gering wie möglich zu halten. Sollten Mitgliedstaaten die Bereitstellung des 700-MHz-Bandes verschieben, so sollten sie die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission entsprechend in Kenntnis setzen und die gebührend gerechtfertigten Gründe daher in ihre nationalen Fahrpläne aufnehmen. Jene Mitgliedstaaten sollten mit allen durch die Verschiebung betroffenen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, damit das 700-MHz-Band im Rahmen eines koordinierten Prozesses freigegeben wird, und sollten Informationen über diese Koordinierung in ihre nationalen Fahrpläne aufnehmen.