Erwägungsgrund 14 32018D1962
Das Amt ist ferner gehalten, die Identität von internen und externen Hinweisgebern sowie von Zeugen zu schützen, da diese für ihre Zusammenarbeit mit dem Amt keine negativen Auswirkungen erleiden sollen.
Das Amt ist ferner gehalten, die Identität von internen und externen Hinweisgebern sowie von Zeugen zu schützen, da diese für ihre Zusammenarbeit mit dem Amt keine negativen Auswirkungen erleiden sollen.