Erwägungsgrund 2 32018D1962
Das Amt führt Verwaltungsuntersuchungen zum Zwecke der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union nach Maßgabe der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch. Zu diesem Zweck übt es die der Kommission durch die einschlägigen Rechtsakte der Union übertragenen Untersuchungsbefugnisse in den Mitgliedstaaten beziehungsweise nach Maßgabe der geltenden Kooperations- und Amtshilfeabkommen und sonstigen Rechtsinstrumente in Drittstaaten und in den Räumlichkeiten internationaler Organisationen aus.