Erwägungsgrund 15 32018D1962
Aus diesen Gründen kann sich das Amt veranlasst sehen, bestimmte Gründe für in Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 genannte Beschränkungen der Information über Datenverarbeitungsvorgänge geltend zu machen, die das Amt im Zuge der Erfüllung seiner in Artikel 2 des Beschlusses 1999/352/EG, EGKS, Euratom festgelegten Aufgaben durchführt.