Erwägungsgrund 6 32018D1962
Durch die gesicherte elektronische Umgebung, in der personenbezogene Daten gespeichert werden, sowie durch die in den Artikeln 9 und 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 festgelegten Verfahrensgarantien und strengen Vorschriften über die Wahrung der Vertraulichkeit und des Berufsgeheimnisses ist ein hoher Schutz gegen etwaige Risiken für die Rechte und Freiheiten der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen sichergestellt.