Beschluss (EU) 2018/1962 der Kommission vom 11. Dezember 2018 über interne Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Bezug auf die Mitteilung von Informationen an betroffene Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte der betroffenen Personen in Übereinstimmung mit Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates
Der Datenschutzbeauftragte des Amts und gegebenenfalls der Datenschutzbeauftragte der Kommission oder der betreffenden Exekutivagentur sollten zudem eine unabhängige Überprüfung der angewendeten Beschränkungen vornehmen, um deren Vereinbarkeit mit diesem Beschluss sicherzustellen.
Erwägungsgrund 21 32018D1962Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen