Erwägungsgrund 10 32021D2312
Beihilfen für Rentiere sollten je Tier gewährt werden und auf die traditionelle Zahl an Rentieren in den nördlichen Gebieten Finnlands begrenzt sein. Für die Lagerung wilder Beeren und Pilze sollte es gestattet werden, die Beihilfe pro Kilogramm zu zahlen, und für den Transport von Milch und Fleisch sowie Dienstleistungen, die für die Tierhaltung unverzichtbar sind, auf der Grundlage der entstandenen Kosten, abzüglich aller anderen öffentlichen Zahlungen für dieselben Kosten.