Erwägungsgrund 11 32021D2312
Bei Kuhmilch sollte es erlaubt sein, Beihilfen je Kilogramm Milch zu zahlen, um den Anreiz für eine effiziente Produktion aufrechtzuerhalten.
Bei Kuhmilch sollte es erlaubt sein, Beihilfen je Kilogramm Milch zu zahlen, um den Anreiz für eine effiziente Produktion aufrechtzuerhalten.