Erwägungsgrund 18 32021D2312
Was die Anzahl an Milchkühen betrifft, sollte berücksichtigt werden, wie sich die Produktionsmenge je Produktionsfaktor seit den Referenzzeiträumen entwickelt hat. Daher wurde die Höchstzahl beihilfefähiger Milchkühe im Beschluss (EU) 2018/672 festgelegt.