Erwägungsgrund 14 32021D2312
Um regelmäßige Zahlungen über das gesamte Kalenderjahr leisten zu können, sollte es Finnland gestattet werden, die Beihilfen für ein bestimmtes Jahr als Vorauszahlungen auf der Grundlage von Schätzungen der Anzahl der Produktionsfaktoren und der Produktionseinheiten und Beihilfen für die Milcherzeugung in monatlichen Raten auf der Grundlage der tatsächlichen Produktion zu gewähren.