Erwägungsgrund 2 32021D2312
Da die Genehmigung Finnlands zur Durchführung der Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete gemäß dem Beschluss (EU) 2018/672 am 31. Dezember 2021 ausläuft, muss ein neuer Beschluss erlassen werden.
Da die Genehmigung Finnlands zur Durchführung der Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete gemäß dem Beschluss (EU) 2018/672 am 31. Dezember 2021 ausläuft, muss ein neuer Beschluss erlassen werden.