Erwägungsgrund 17 32021D2312
Daher ist es erforderlich, für jede Beihilfeart eine jährliche Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren, darunter auch eine eigene Obergrenze für die Anzahl an Milchkühen, festzusetzen, die nicht über dem Niveau des Referenzzeitraums liegt.