Erwägungsgrund 24 32021D2312
Finnland sollte sicherstellen, dass geeignete Kontrollmaßnahmen bei den Beihilfeempfängern durchgeführt werden. Um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und die Transparenz bei der Umsetzung der Regelung sicherzustellen, sollten diese Kontrollmaßnahmen weitestgehend an die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik durchgeführten Kontrollen angepasst werden.