Erwägungsgrund 19 32021D2312
Bei der Gewährung von Beihilfen für die Rentierzucht, -verarbeitung und -vermarktung sollten Überzahlungen in Verbindung mit den Beihilfen gemäß Artikel 213 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vermieden werden.