Erwägungsgrund 12 32021D2312
Damit rasch auf diese Schwankungen reagiert werden kann und landwirtschaftliche Tätigkeiten in den nördlichen Gebieten Finnlands erhalten bleiben, sollte es Finnland gestattet werden, für jedes Kalenderjahr den Beihilfebetrag je Sektor innerhalb einer Beihilfekategorie und je Produktionseinheit festzusetzen.