Erwägungsgrund 20 32021D2312
Um landwirtschaftliche Flächen flexibel für verschiedene Produktionssektoren nutzen zu können, sollte die maximal zulässige Fläche in der pflanzlichen Erzeugung auf 944300 Hektar festgelegt werden, wobei diese Fläche maximal 481200 Hektar Grünland umfassen darf.