Erwägungsgrund 12 32009L0031
Auf internationaler Ebene wurden die rechtlichen Hindernisse für die geologische Speicherung von CO2 in geologischen Formationen unter dem Meeresboden durch die Annahme entsprechender Risikomanagementregelungen im Rahmen des 1996 geschlossenen Londoner Protokolls zu dem 1972 geschlossenen Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen („Londoner Protokoll von 1996“) und des Übereinkommens über den Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks („OSPAR-Übereinkommen“) ausgeräumt.