Erwägungsgrund 36 32009L0031
Es sind Finanzmittel bereitzustellen, die eine Gewähr dafür bieten, dass sämtliche Verpflichtungen, die sich aus der Schließung und aus der Nachsorge sowie aus der Einbeziehung in die Richtlinie 2003/87/EG ergeben, ebenso erfüllt werden können wie die aus der vorliegenden Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen, im Falle von Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten Abhilfemaßnahmen zu treffen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass der potenzielle Betreiber Finanzmittel in Form einer finanziellen Sicherheit oder in vergleichbarer Form bereitstellt, damit gewährleistet ist, dass diese vor Beginn der Injektion wirksam verfügbar sind.