Erwägungsgrund 21 32009L0031
Die Mitgliedstaaten sollten die Umweltinformationen über die geologische Speicherung von CO2 in Einklang mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Die Mitgliedstaaten sollten die Umweltinformationen über die geologische Speicherung von CO2 in Einklang mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht der Öffentlichkeit zugänglich machen.