Erwägungsgrund 22 32009L0031
Mitgliedsaaten, die beabsichtigen, die geologische Speicherung von CO2 in ihrem Hoheitsgebiet zuzulassen, sollten sich verpflichten, die in ihrem Hoheitsgebiet verfügbaren Speicherkapazitäten zu bewerten. Die Kommission sollte im Rahmen des in dieser Richtlinie vorgesehenen Informationsaustauschs den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken zwischen diesen Mitgliedstaaten organisieren.