Erwägungsgrund 14 32009L0031
Die Vertragsparteien des OSPAR-Übereinkommens nahmen im Jahr 2007 Änderungen der Anlagen zu dem Übereinkommen, mit denen die CO2-Speicherung in geologischen Formationen unter dem Meeresboden zugelassen wurde, einen Beschluss zur Gewährleistung der umweltverträglichen Speicherung von CO2-Strömen in geologischen Formationen sowie OSPAR-Richtlinien für die Risikobewertung und das Risikomanagement in diesem Bereich an. Außerdem nahmen sie einen Beschluss an, der das Einbringen von CO2 in die Meereswassersäule und auf den Meeresboden wegen der potenziellen negativen Auswirkungen untersagt.