Erwägungsgrund 5 32009L0031
Vorläufige Schätzungen, die vorgenommen wurden, um die Auswirkungen der Richtlinie zu bewerten, und auf die in der Folgenabschätzung der Kommission Bezug genommen wird, legen nahe, dass 7 Mio. Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020 und bis zu 160 Mio. Tonnen CO2 bis zum Jahr 2030 gespeichert werden könnten, und zwar unter der Annahme, dass die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % gesenkt werden, und unter der Voraussetzung, dass CCS Unterstützung von privater, nationaler und gemeinschaftlicher Seite erhält und sich als umweltverträgliche Technologie erweist. Die im Jahr 2030 vermiedenen CO2-Emissionen könnten sich auf etwa 15 % der in der Union erforderlichen Reduzierung belaufen.