Erwägungsgrund 40 32009L0031
Die zuständige Behörde sollte ein Register aller erteilten Speichergenehmigungen und aller geschlossenen Speicherstätten und umliegenden Speicherkomplexe anlegen und führen, das auch Karten über deren räumliche Ausdehnung enthält, die die zuständigen nationalen Behörden in einschlägigen Planungs- und Genehmigungsverfahren berücksichtigen müssen. Dieses Register sollte auch der Kommission übermittelt werden.