Erwägungsgrund 26 32009L0031
Die zuständige Behörde sollte die Speichergenehmigung überprüfen und erforderlichenfalls unter anderem dann aktualisieren oder entziehen, wenn ihr Leckagen oder erhebliche Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden, wenn die Berichte der Betreiber oder Inspektionen ergeben, dass gegen die Genehmigungsauflagen verstoßen wurde, oder wenn ihr zur Kenntnis gebracht wird, dass der Betreiber den Genehmigungsauflagen in anderer Weise nicht nachkommt. Nach dem Entzug einer Genehmigung sollte die zuständige Stelle entweder eine neue Genehmigung erteilen oder die Speicherstätte schließen. In der Zwischenzeit sollte die zuständige Behörde die Verantwortung für die Speicherstätte übernehmen, einschließlich spezifischer rechtlicher Verpflichtungen. Angefallene Kosten sollten vom früheren Betreiber wieder zurückgefordert werden.