Erwägungsgrund 39 32009L0031
Es ist notwendig, Vorschriften zu erlassen, um sicherzustellen, dass in Fällen des grenzüberschreitenden CO2-Transports, von grenzübergreifenden Speicherstätten oder von grenzübergreifenden Speicherkomplexen die zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten den Anforderungen dieser Richtlinie und allen anderen gemeinschaftlichen Rechtsakten gemeinsam nachkommen.