Erwägungsgrund 7 32009L0031
In ihrer Mitteilung vom 10. Januar 2007 mit dem Titel „Nachhaltige Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen — Ziel: Weitgehend emissionsfreie Kohlenutzung nach 2020“ bekräftigte die Kommission, dass der rechtliche Rahmen sich auf eine integrierte Risikoanalyse zu CO2-Leckagen stützen muss, wozu Kriterien für die Standortwahl gehören, die das Leckagerisiko minimieren, Überwachungs- und Berichterstattungsregelungen zur Überprüfung der Speicherung sowie geeignete Abhilfemaßnahmen für den Fall eines etwaigen Schadens. Die Mitteilung sah für die Kommission einen 2007 durchzuführenden Aktionsplan in diesem Bereich vor, der die Entwicklung eines soliden Verwaltungsrahmens für CCS erforderte, einschließlich der Aufstellung eines Rechtsrahmens, eines Rahmens für finanzielle Anreize, von Förderprogrammen sowie externen Elementen wie beispielsweise eine Technologiezusammenarbeit im Bereich CCS mit Schlüsselländern.