Erwägungsgrund 9 32009L0065
Um sicherzustellen, dass eine Verwaltungsgesellschaft in der Lage ist, die sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen und somit ihre Stabilität zu gewährleisten, sind ein Anfangskapital und zusätzliche Eigenmittel erforderlich. Um der Entwicklung insbesondere bei den Eigenkapitalanforderungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsrisiko in der Gemeinschaft und auf anderen internationalen Foren Rechnung zu tragen, sollten diese Anforderungen, auch was den Einsatz von Garantien anbelangt, überprüft werden.