Erwägungsgrund 14 32014L0052
Im Anschluss an die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2009 mit dem Titel „Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen“ hat der Rat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom 30. November 2009 aufgefordert zu gewährleisten, dass bei der Durchführung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Initiativen der Union die Belange der Katastrophenverhütung und des Katastrophenmanagements und der am 22. Januar 2005 verabschiedete UN-Hyogo-Rahmenaktionsplan 2005–2015, in dem auf die Notwendigkeit von Verfahren zur Bewertung von Katastrophenrisiken bei Infrastrukturgroßprojekten hingewiesen wird, berücksichtigt werden.