Erwägungsgrund 23 32014L0052
Um eine umfassende Bewertung der mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt zu erhalten, sollte die zuständige Behörde eine Analyse vornehmen, in deren Rahmen die durch den Projektträger bereitgestellten und bei Konsultationen erhaltenen Informationen inhaltlich geprüft sowie gegebenenfalls ergänzende Informationen berücksichtigt werden.