Erwägungsgrund 30 32014L0052
Um die Qualität einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu verbessern, die Verfahren zu vereinfachen und den Beschlussfassungsprozess effizient zu gestalten, sollte die zuständige Behörde auf Ersuchen des Projektträgers eine Stellungnahme zum Umfang und zur Detailtiefe der in Form eines Berichts über die Umweltverträglichkeitsprüfung (im Folgenden "UVP-Bericht) vorzulegenden Umweltinformationen abgeben (sogenanntes „Scoping“).