Erwägungsgrund 2 32014L0052
In der Mitteilung der Kommission vom 30. April 2007 mit dem Titel „Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft“ und dem Bericht der Kommission vom 23. Juli 2009 über die Anwendung und Wirksamkeit der Richtlinie 85/337/EWG des Rates, der Vorläufer-Richtlinie der Richtlinie 2011/92/EU, wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten zu verbessern und die Richtlinie 85/337/EWG an den deutlich veränderten politischen, rechtlichen und technischen Kontext anzupassen.