Erwägungsgrund 3 32014L0052
Die Richtlinie 2011/92/EU muss geändert werden, um die Qualität des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erhöhen, das Verfahren an die Grundsätze der intelligenten Rechtsetzung anzupassen und die Kohärenz und die Synergien mit anderen Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der Union sowie mit den Strategien und politischen Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten in in die nationale Zuständigkeit fallenden Bereichen erarbeitet haben, zu verstärken.