Erwägungsgrund 18 32014L0052
Umweltinformationen in Bezug auf die Umsetzung dieser Richtlinie sollten frühzeitig und auch elektronisch bereitgestellt werden, um den öffentlichen Zugang zu Informationen und die Transparenz zu fördern. Die Mitgliedstaaten sollten zu diesem Zweck wenigstens ein zentrales Portal oder Zugangspunkte auf der angemessenen Verwaltungsebene schaffen, die den einfachen und wirksamen Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Informationen ermöglichen.