Erwägungsgrund 17 32014L0052
Bei der Anwendung der Richtlinie 2011/92/EU muss gemäß den Zielvorgaben der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sichergestellt werden.