Erwägungsgrund 41 32015L2302
Angesichts der Unterschiede im nationalen Recht und in der nationalen Praxis in Bezug auf die Parteien bei einem Pauschalreisevertrag und den Eingang der von oder im Namen von Reisenden geleisteten Zahlungen sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, auch von Reisevermittlern zu verlangen, einen Insolvenzschutz abzuschließen.