Erwägungsgrund 38 32015L2302
In ihrer Mitteilung vom 18. März 2013 mit dem Titel „Schutz der Fluggäste bei Insolvenz des Luftfahrtunternehmens“ erläutert die Kommission, wie sich der Schutz der Reisenden im Fall der Insolvenz eines Luftfahrtunternehmens verbessern lässt, unter anderem durch eine bessere Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 sowie mithilfe eines stärkeren Engagements der Branche; sollten diese Maßnahmen erfolglos bleiben, könnte eine gesetzgeberische Maßnahme erwogen werden. Diese Mitteilung bezieht sich auf den Erwerb von Einzelleistungen, nämlich von Flugreiseleistungen, und befasst sich daher nicht mit Insolvenzschutz für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.