Erwägungsgrund 16 32015L2302
Im Interesse einer größeren Transparenz und damit sich Reisende bewusst zwischen den verschiedenen Arten von Reisearrangements am Markt entscheiden können, sollten die Unternehmer dazu verpflichtet werden, vor der Zustimmung des Reisenden zur Zahlung genau und deutlich anzugeben, ob sie eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen anbieten, und Informationen über das betreffende Schutzniveau zu geben. Die Angabe des Unternehmers zur Rechtsnatur des angebotenen Reiseprodukts sollte der wirklichen Rechtsnatur des betreffenden Produkts entsprechen. Werden die Reisenden nicht zutreffend von dem Unternehmer informiert, sollten die zuständigen Behörden tätig werden.