Erwägungsgrund 17 32019L0713
Die Sanktionen und Strafen für Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln sollten unionsweit wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Diese Richtlinie lässt die individuelle Sanktionsfestsetzung, die Verhängung und den Vollzug von Strafen nach Maßgabe der im betreffenden Fall vorliegenden Umstände und der allgemeinen Bestimmungen des nationalen Strafrechts unberührt.